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GeSiTe
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Hand betätigt Fernbedienung für eine Jalousie

Balkonkraftwerke

Nur so lange der Vorrat reicht.

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Seit 01.01.2023 keine Umsatzsteuer mehr auf PV & Balkonkraftwerke

Zum Jahresbeginn ist ein neues Jahressteuergesetz in Kraft getreten. Der Bundesrat hat dieses Gesetz am 16. Dezember 2022 bereits durchgewunken. Jenes sieht Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Balkonkraftwerken und Photovoltaikanlagen vor. So gehört zu den Maßnahmen der Abbau von bürokratischen Hürden, aber auch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Lieferung und Installation eines Balkonkraftwerkes oder PV-Anlage.

Seit dem 1. Januar 2023 fällt beim Kauf einer Photovoltaikanlage und Balkonkraftwerkes für ein Wohngebäude keine Umsatzsteuer mehr an. Folglich gilt dies nicht für Leasing oder Miete einer PV-Anlage. Der Nullsteuersatz ist für Photovoltaikanlagen & Balkonkraftwerken gültig, die nach dem Jahresbeginn geliefert oder installiert werden. Durch den Steuersatz von 0 Prozent sind auf Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen und somit entfällt die etwaige Erstattung der Umsatzsteuer des Finanzamtes. Weitere Informationen dazu bekommen Sie bei der Firma GeSiTe GmbH Tel. 05241 7411224 oder unter: www.gesite.de/BK oder per eMail unter: BK@gesite.de

Balkonkraftwerke

Klimaschutz und das Sparen von Energie werden in der heutigen Zeit immer wichtiger. Eine beliebte Alternative für die Gewinnung von Wärme und Energie ist die Sonne. Eigenheimbesitzer setzen auf Solarthermieanlagen und Sonnenkollektoren für die Stromerzeugung. Doch auch Wohnungseigentümer und Mieter können sich mit einem kleinen Kraftwerk auf dem Balkon oder der Terrasse teilweise von der herkömmlichen Stromerzeugung abkoppeln.

Aus welchen Komponenten besteht ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen, wie die kleinen Stromerzeuger auch genannt werden, bestehen aus nur wenigen Bauteilen:

  • einem oder mehreren Solarmodulen
  • Wechselrichter
  • Befestigungsmaterial/Montagesystem
  • Kabel bis zur Steckdose

Vorteile von Balkonkraftwerken

Die Vorteile von Mini-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerken sind eindeutig. Zum einen können Sie sich mit einem Kraftwerk auf dem Balkon ein wenig unabhängiger von Ihrem Stromanbieter machen. Natürlich reichen die kleinen Module nicht aus, um sich komplett selbst zu versorgen, aber zumindest der Standby-Betrieb von Geräten wie Fernseher, Receiver, W-LAN-Router oder PC wird mit dem Solarstrom vom Balkon abgedeckt. Damit lassen sich schon einige Euro sparen. Zum anderen ist die Installation eines Balkonkraftwerkes zwar ein kleiner, aber ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer Umwelt. Die steckfertigen Mini-PV-Anlagen sind schnell und einfach montiert. Weitere Informationen und Lieferung bekommen Sie von der Firma GeSiTe GmbH Tel. 05241 7411224 oder unter: www.gesite.de/BK oder per eMail unter: BK@gesite.de

Informationsblatt zur Anmeldung von Balkonkraftwerken

Hier finden Sie ein von uns zusammen­gestelltes Informations­blatt zur An­meldung von Ihrem Balkon­kraft­werk. Darin ent­halten sind u.a. alle wichtigen Details zur An­meldung im Markt­stamm­register.

Information zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks